Widdumhaus
Das alte Widdumhaus – erbaut 1720 – war als „Widemhof“ ein Erblehen des Klosters Hirsau. Beaufsichtigt wurde der Hof von einem „Meier“, einem Amtsträger zur Aufsicht von abhängigen Bauernhöfen. Aus dem „Widdummeier“ leitet sich der verbreitete Name Widmeier ab.
Als kirchliches Lehen gab es in diesem Haus auch echtes Asylrecht: Ein rechtlich Verfolgter war im Haus für sechs Wochen und zwei Tage sicher vor Verfolgung. Nach Ablauf dieser Frist musste er nur einmal um das Haus gehen, dann begann die Frist von Neuem. Doch das wussten natürlich auch die Verfolger… Erwähnenswert ist noch, dass sich unter dem Putz des Hauses ein wunderschönes Fachwerk verbirgt.