Evangelisches Stift Tübingen
Dr. Alfred Hinderer
In der ersten Phase der Reformation im Herzogtum Württemberg nach 1535 wurden die Klöster, teilweise gegen erheblichen passiven Widerstand der Mönche, aufgehoben, sowie Besitz und Einkünfte vereinnahmt. Die immer noch in den Klöstern befindlichen Mönche wurden 1536 des Landes verwiesen. Nach dem für die Protestanten unglücklichen Ausgang des Schmalkaldischen Kriegs 1546/47 mussten die Klöster den Orden wieder eingeräumt werden. Mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 wurden die Klöster dann wieder an die Landesherren zurückgegeben.
Inzwischen war Herzog Christoph an an die Regierung gekommen. Er widmete sich mit aller Kraft dem Aufbau von Klosterschulen. Es mangelte an Pfarrern, die mit der neuen Lehre vertraut waren und sie unterstützen. Noch gab es keine allgemeine Schulpflicht. Bildung in Form von Lesen und Schreiben erfolgte lediglich in den Klöstern sowie im Adel und im gehobenen Bürgertum durch private Lehrer. Um die Reformation zu unterstützen, durchzusetzen und in der Bevölkerung zu verbreiten, war also rasches Handeln nötig.
Unter Herzog Christoph wurden 13 Klosterschulen gegründet durch die Umwandlung der Benediktinerklöster Hirsau, Alpirsbach, St. Georgen, Murrhardt, Lorch, Blaubeuren und Anhausen, ferner der vier Zisterzienserklöster Maulbronn, Herrenalb, Bebenhausen und Königsbronn, des Prämonstratenserklosters Adelberg und des Stifts des Ordens von Heiligen Grab in Denkendorf. Diese 13 Schulen dienten für etwa 200 Klosterschüler. Es gab 9 niedere Schulen mit 101 Schülern und 4 höhere mit 82 Schülern. Der Leiter einer Klosterschule war der „Prälat“.
Grundlage war die neue Klosterordnung von 1556, die auf dem Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 basierte. Die Landesherren konnten jetzt die Konfession in ihrem Herrschaftsgebiet bestimmen „cuius regio – eius religio“. Ein evangelischer Herrscher brauchte also katholische Gottesdienste in den Klöstern in seinem Gebiet nicht mehr dulden. Später wurde zwischen dem Herzog und der „Landschaft“ ein weiterer Vertrag geschlossen: das Land blieb evangelisch, auch wenn der Herrscher katholisch war. Das war unter dem zuvor in Wien zum Katholizismus konvertierten Herzog Karl Alexander und seinen danach regierenden drei Söhnen Carl Eugen, Ludwig Eugen und Friedrich Eugen für das Land von großer Bedeutung.
Umwandlung der Klöster in Klosterschulen
Die Klöster wurden nach 1556 im Zug der Reformation säkularisiert, d.h. der herzoglichen Landesordnung unterstellt. Aber viele Klöster waren ehemaliges Stiftungsgut mit einer sozialen oder religiösen Zweckbestimmung, die ein weltlicher Herrscher nicht einfach aufheben konnte. In den Klöstern sollte, auch nach Luthers Vorstellung, weiterhin Bildung stattfinden.
Herzog Christoph holte den Schwäbisch Haller Prediger Johannes Brenz als Ratgeber zu sich und machte ihn zum Stuttgarter Stiftspropst. 1559 entstand mit seiner Hilfe die neue „Große Württembergische Kirchenordnung“. Die Klöster wurden in Klosterschulen umgewandelt und erhielten einen festen Platz in der Württembergischen Kirche und Staatsform. In den Klosterschulen wurden jetzt evangelische Geistliche herangebildet, an denen es nach der Reformation enorm mangelte. Die Kirchenreform betraf nur die großen Männerklöster und nicht die Frauenklöster und die Bettelordensklöster.
Der Übergang verlief fließend. Das herkömmliche Klosterleben mit Stundengebeten und Messen ging weiter. Es gab weiterhin noch Mönche und daneben neue Lehrer für den Schulbetrieb. Dieser lehnte sich an den klösterlichen Tagesablauf an mit Stundengebeten und mit Psalmengesang. Im Unterricht wurde die lateinische Sprache erlernt, Grammatik, Dialektik und Rhetorik und Lektüre der Klassiker Cicero und Vergil. Der zweite Schwerpunkt war die Theologie als Bibelerklärung, dann als Glaubenslehre, wofür Melanchthons „Loci“ verwendet wurde. Die Klöster sollten auf diese Weise langsam auslaufen und durften keine neuen Novizen mehr aufnehmen. Mönche, die sich den neuen Regelungen aber grundsätzlich widersetzten, mussten die Klöster verlassen.
Die große württembergische Kirchenordnung
Das Ziel der Großen Kirchenordnung war, dass auch den Kindern unvermögender Eltern das Studium ermöglicht werden sollte durch ein Stipendium, das nicht nur Unterricht, Bücher, Unterkunft und Verpflegung umfasste sondern auch Kleidung, Schuhe und Betten. In vielen Familien wurden die jüngeren Söhne Pfarrer oder Religionslehrer, um das kostenlose Stipendium und später die sichere Karriere als Pfarrer zu bekommen. Als Stipendiaten kamen nur männliche Landeskinder in Frage. Sie mussten nach der Elementarbildung an einer Grundschule und einer Weiterbildung an einer Lateinschule oder durch private Lehrer ihre Befähigung im Alter von etwa 10 bis 12 Jahren in einer Prüfung, dem später sogenannten Pfingst- oder Landexamen ausweisen. Sie mussten dabei versprechen, sich für den Kirchendienst – in erster Linie im Lande, in zweiter Linie auch außerhalb – bereitzuerklären. Falls sie sich nach Studienende anders entschieden, sollten sie das Stipendium wieder zurückzahlen müssen. Das galt noch bis 1989.
Entwicklung der Klosterschulen
Unter Herzog Ludwig wurden 1583/84 die Klosterschulen in Lorch, Anhausen und Denkendorf geschlossen. Die Zahl der Schüler wurde deswegen aber nicht verringert, und die dortigen Prälaten (Schulleiter) behielten ihre Stellung.
Als in Tübingen 1534 das Kloster der Augustiner-Eremiten aus dem Jahr 1262 aufgehoben wurde, richtete Herzog Ulrich darin das „Herzogliche Stipendium“, das „Tübinger Stift“ , ein. Ab 1547 nahm es die ersten Klosterschüler auf, um sie hier vollends zu evangelischen Theologen auszubilden. Zu den vielen berühmten „Stiftlern“ zählen Kepler, Bengel, Hölderlin, Hegel, Schelling, Schwab, Hauff, Mörike und Strauß.
Die Ausbildung in den Klosterschulen und im „Stift“ war streng und darauf ausgerichtet, keinen privaten Willen zuzulassen. Es gab einheitliche Kleidung, karges Essen, einen engen Stundenplan und harte Disziplin. 1958 wurden im Kloster Alpirsbach in den Hohlräumen zwischen dem Fußboden des Schlafsaals und den Gewölbekappen des Kreuzgangs Funde gemacht. Dort fand man allerhand Papiere, darunter Fragmente von Schulbüchern, Heften und von Briefen, in denen sich die Schüler ihr Leid von der Seele schrieben. Auch in Schulbänken eingeritzte Nachrichten geben bis heute davon Zeugnis. Nicht jeder Schüler ertrug die Methoden und zerbrach gar daran. Hermann Hesse riss aus dem Seminar in Maulbonn aus und schrieb seine Erinnerungen in seinem Roman „Unterm Rad“ nieder.
Unter Herzog Friedrich I. wurden 1594/95 weitere 6 Klosterschulen aufgehoben: Alpirsbach, Murrhardt, Hirsau, Herrenalb, St. Georgen und Königsbronn. Übrig blieben die Klosterschulen Adelberg und Blaubeuren als niedere, Bebenhausen und Maulbronn als höhere Klosterschulen mit zusammen 200 Schülern. Wegen den hohen Schülerzahlen in den verbliebenen Schulen wurde die Klosterschule in Hirsau 1599 wieder eröffnet.
Im 30-jährigen Krieg mussten unter dem Restitutionsedikt von 1630 die Klosterschulen noch einmal an die Orden zurückgegeben werden. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurden die Schulen dann endgültig an die Herzöge übergeben: Bebenhausen und Blaubeuren 1650, Maulbronn 1656, Hirsau 1662. Adelberg war 1648 im Krieg zerstört worden und fiel als Schule aus.
1692 wurde die Klosterschule in Hirsau durch französische Truppen zerstört. Als Ersatz wurde die Klosterschule Denkendorf 1713 eröffnet. Damit gab es wieder 4 Klosterschulen. Blaubeuren wurde die Unterstufe für Bebenhausen und Denkendorf die Unterstufe für Maulbonn.
1806 wurden die Klosterschulen in „niedere Seminare“ umbenannt, die die Schüler für das „höhere Seminar“ in Tübingen, das „Stift“ vorzubereiten. Der Vorstand der Seminare hieß jetzt nicht mehr „Prälat“, sondern „Ephorus“. Die Leitung der Klosterschule war das „Ephorat“.
1806 gab es 4 Seminare: Maulbronn (1806), Schöntal (seit 1810), Blaubeuren (seit 1817) und Urach (neu seit 1818). Jedes Seminar führte seine Schüler in 4 Jahren zum Studium am Tübinger Stift heran.
Im Jahr 1873 wurde das Schulprogramm geändert: Die Schulen behielten die Schüler nur noch für 2 jährige Kurse und gab sie danach an die ihr zugeordnete Schule weiter:
Schöntal startete ihre Kurse in den geraden Jahren und gab die Schüler danach an Urach weiter. Maulbronn startete in ungeraden Jahren und gab die Schüler dann an Blaubeuren weiter.
Evangelische Seminarstiftung
1928 entstand die Evangelische Seminarstiftung. Ihr Vorstand bestand aus 4 Mitgliedern:
der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder wurden von der evang. Landekirche bestellt und das vierte Mitglied und dessen Stellvertreter vom Kultusministerium.
Die Seminarheime (Internate) wurden dem Oberkirchenrat unterstellt, während die Seminarschulen unter die Leitung der staatlichen Unterrichtsverwaltung gestellt wurden.
Die Schulgebäude und Einrichtungen von Maulbronn und Schöntal waren im Staatsbesitz, die von Urach und Blaubeuren im Kirchenbesitz.
Der NS-Staat verdrängte die Seminare aus den Klöstern und richtete darin Heimschulen ein.
Ab 1945 wurden auch Mädchen als reguläre Seminarschülerinnen zugelassen.
1975/77 wurden die Seminare Schöntal und Urach im Zusammenhang mit der neuen Oberstufenreform geschlossen. Die Seminarschulen Maulbronn und Blaubeuren bilden heute ein gemeinsames Gymnasium mit der Oberstufe in Blaubeuren.
Literatur:
Hermann Ehmer: „Bildung umsonst – Die Umwandlung württembergischer Klöster in Schulen 1556“, „Schwäbische Heimat“ Heft 2006/2, Seite 162 – 169
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